Allgemeine Geschäftsbedingungen

4VISION – ENTERTAINMENT & MEDIA

§ 1 Geltung der AGB

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
4Vision GbR („folgend 4Vision genannt“) übernimmt die Vermittlung von Werbeplätzen im Bereich Addressable TV (ATV), insbesondere durch Kooperationen mit Partnern wie RTL AdAlliance und der Seven.One Entertainment Group GmbH. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die Erstellung von Bannern im JPEG- oder GIF-Format vorzunehmen und die vorbereiteten Materialien an die jeweiligen Partner zur Schaltung der Kampagne weiterzuleiten. Der tatsächliche Einsatz und die Platzierung der Werbung erfolgt durch die genannten Partnerunternehmen.

Anwendbarkeit der AGB
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von 4Vision gelten ausschließlich diese AGB sowie die Bestimmungen des von 4Vision dem Werbetreibenden unter Bezugnahme auf diese AGB unterbreiteten und von diesem angenommenen Leistungsangebots einschließlich seiner Anlagen („Vertrag“ oder „Vertragsbestandteile“). Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne, dass 4Vision in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste. Widersprechen sich AGB und Vertrag, geht der Vertrag diesen AGB vor.

Abweichende Bedingungen
Entgegenstehende und über die Vertragsbestandteile hinausgehende Bedingungen und Regelungen – insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden – werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn solche Bedingungen einem Auftrag des Werbetreibenden beigefügt werden und 4Vision diesen Auftrag durchführt, ohne diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

Vertragsform und Änderungen
Der Vertragsschluss, spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Schriftform kann durch elektronische Form (§ 126a BGB) und Textform (§ 126b BGB) gewahrt werden. Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen durch Austausch von signierten .pdf-Kopien sowie durch Nutzung solcher Dienste wie DocuSign oder Adobe Sign genügt der Textform. Mahnungen, Fristsetzungen und sonstige Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

Besondere Vereinbarungen
Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von 4Vision schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und -durchführung

Vertragsgegenstand
4Vision übernimmt die Vorbereitung und Erstellung von Werbematerialien für die Platzierung im Bereich Addressable TV (ATV). Dies umfasst die Erstellung von Bannern im JPEG- oder GIF-Format sowie die Übermittlung dieser Materialien an unsere Partner wie RTL AdAlliance oder die Seven.One Entertainment Group GmbH zur tatsächlichen Schaltung der Werbung. Die Verantwortung für die Schaltung und Platzierung der Werbung liegt bei den Partnerunternehmen.

Verfügbarkeit und Unverbindlichkeit
Angaben hinsichtlich möglicher Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen, des Zeitpunkts der Schaltung sowie des auszuliefernden Volumens erfolgen stets unverbindlich und ohne Fixcharakter. Diese Angaben stellen keine Garantie dar und stehen unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit durch die Partnerunternehmen.

Rückweisung und Entfernung von Werbeinhalten
4Vision behält sich das Recht vor, Werbeinhalte nach eigenem Ermessen zurückzuweisen oder nachträglich zu entfernen, insbesondere wenn die Inhalte rechtlich problematische Informationen oder Darstellungen enthalten, die gegen geltende Gesetze oder Richtlinien verstoßen. Die Ablehnung oder Entfernung der Platzierung wird dem Werbetreibenden mitgeteilt. Der Zahlungsanspruch von 4Vision bleibt davon unberührt, und Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden aus solchen Maßnahmen sind ausgeschlossen.

Änderungswünsche und Zusatzvergütung
Änderungswünsche des Werbetreibenden nach Zustandekommen des Vertrages bezüglich der Vermarktung und Platzierung von Werbeplätzen müssen von 4Vision nur akzeptiert werden, wenn diese Änderungen gesondert vergütet werden. Die Parteien müssen sich vor Durchführung des Änderungswunsches über die zusätzliche Vergütung einigen. Verzögerungen durch Änderungen werden dem Werbetreibenden entsprechend mitgeteilt.

Einschaltung Dritter
4Vision ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen Dritte einzuschalten.

§ 3 Pflichten des Werbetreibenden

Übermittlung der Werbemittel
Der Werbetreibende ist verpflichtet, alle für die Erstellung und Platzierung der Werbematerialien erforderlichen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material („Werbemittel“) rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei an 4Vision zu übermitteln. Dies umfasst die Bereitstellung der Werbemittel in den von 4Vision vorgegebenen Formaten und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Die Werbemittel müssen frei von schädlichem Code, wie Computerviren oder Trojanern, sein und für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Darstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe, geeignet sein.

Fristen für die Werbemittel
Standardwerbemittel (z.B. Banner, Skyscraper) müssen spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin der ersten Schaltung vorliegen. Sonderwerbeformen (z.B. Wallpaper, Tandem Ads) und In- & Out-Stream Video Ads (z.B. Pre-Rolls, Overlay Ads) müssen spätestens 5 Werktage vor dem Schaltungstermin eingereicht werden. Werbemittel für werbliche Specials (Sub- und Microsites) erfordern eine individuelle Abstimmung mit 4Vision. Die technischen Anforderungen an die Werbemittel sind unter den folgenden Links abrufbar: Ad Alliance Werbeformspezifikationen und ATV technische Spezifikationen.

Übermittlungsdetails
Die Werbemittel sind an die von 4Vision gesondert mitgeteilte Adresse zu senden. Dabei müssen Kunden- und Kampagnenname, Buchungszeitraum, das betreffende Inventory, Art und Umfang der Platzierung, das Werbeformat und ein Ansprechpartner für Rückfragen angegeben werden.

Prüfung und Rückmeldung
Stellt 4Vision fest, dass die Werbemittel nicht den Vorgaben entsprechen, wird der Werbetreibende benachrichtigt. Gleichzeitig mit der Übersendung der Werbemittel müssen auch die für die Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben übermittelt werden. Unterbleibt diese Mitteilung, versichert der Werbetreibende, dass keine Industrietonträger verwendet wurden, und stellt 4Vision von allen diesbezüglichen Ansprüchen gemäß § 10.1 der AGB frei.


Falls die Durchführung des Auftrags aus programmlichen oder technischen Gründen, höherer Gewalt, gesetzlichen Bestimmungen oder Störungen im Verantwortungsbereich Dritter ausfällt, wird die Schaltung der Werbung nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Der Werbetreibende wird darüber informiert. Bei Vorverlegung oder Nachholung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Wenn eine Schaltung nicht vorverlegt oder nachgeholt werden kann, hat der Werbetreibende Anspruch auf Rückzahlung des entsprechenden Anteils der Vergütung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wiedergabequalität und Fehler
Die Schaltung der Werbemittel erfolgt durch die genannten Partnerunternehmen in bestmöglicher Weise gemäß dem geltenden technischen Standard. Da es technisch nicht möglich ist, eine absolut fehlerfreie Wiedergabe zu garantieren, stellt eine geringe Abweichung keinen Mangel dar. Abweichungen durch Störungen bei Dritten, unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern oder Ausfälle des Ad Servers, die weniger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen andauern, sind davon betroffen.

Gewährleistung und Ersatzansprüche
Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder nicht fristgerechter Übermittlung der Werbemittel übernimmt 4Vision keine Gewähr für die Schaltung der Werbemittel. In solchen Fällen sind die genannten Partnerunternehmen berechtigt, die Platzierungen anderweitig zu besetzen. Der Werbetreibende bleibt verpflichtet, die gesamte vereinbarte Vergütung zu zahlen, und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Verantwortung für Material
4Vision übernimmt keine Verantwortung für das von dem Werbetreibenden gelieferte Material und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder zurückzuliefern, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Datenbereitstellung
Der Werbetreibende stellt sicher, dass sämtliche bereitgestellten Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Rechteübertragung
Der Werbetreibende überträgt 4Vision alle für die Schaltung der Werbung erforderlichen Rechte zeitlich und inhaltlich unbegrenzt und mit der Möglichkeit der Übertragung an Dritte.

§ 4 Bearbeitungen, Aussetzungsrecht

Bearbeitung der Werbemittel
Das Partnerunternehmen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel zu bearbeiten, einschließlich Änderungen und Korrekturen, die für eine geeignete Platzierung der Werbung im betreffenden Inventory und/oder die Verarbeitung im Adserversystem erforderlich oder zweckmäßig sind. Änderungen, die den Inhalt und/oder die grafische Ausgestaltung der Werbemittel betreffen, bedürfen der Zustimmung des Werbetreibenden gemäß § 182 BGB.

Kennzeichnung der Werbung
Falls die Werbung nicht eindeutig als solche erkennbar ist, ist 4Vision berechtigt, diese als Werbung kenntlich zu machen. Dies kann durch das Hinzufügen von Bezeichnungen wie „Anzeige“ oder „Werbung“, die Kennzeichnung bei Mobile-Diensten mit „-w-“ oder durch eine räumliche Abgrenzung vom redaktionellen Inhalt erfolgen, um den Werbecharakter deutlich zu machen.

Aussetzungsrecht und Kosten
4Vision ist berechtigt, die Schaltung der Werbemittel vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen, wenn der Werbetreibende nachträgliche Änderungen an den Inhalten der Werbemittel vornimmt oder wenn auf den durch die Werbung geschalteten Hyperlink verwiesene Inhalte nachträglich geändert werden. Ebenso kann die Schaltung unterbrochen werden, wenn ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der verlinkten Web-/Mobile-Seiten besteht. Die Kosten für den Ersatz oder die Änderung der Werbemittel trägt der Werbetreibende. 4Vision wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht endgültig entkräftet ist. Der Zahlungsanspruch von 4Vision bleibt davon unberührt, und Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.

§ 5 Haftung, Haftungsbeschränkung

Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
4vision haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die 4vision eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 4vision nur, wenn dadurch eine Pflicht verletzt wird, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den im Vertrag genannten Betrag für 6 Monate beschränkt. 4vision übernimmt in diesem Fall ebenfalls keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und/oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern und Dritten, die im Auftrag von 4vision tätig werden.

Haftungsgrenzen und gesetzliche Ausnahmen
Die Haftungsgrenzen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei der Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Haftung für Datenverlust
Im Fall eines leicht fahrlässig verursachten Datenverlustes wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.

Haftung für Dienstleistungen Dritter
Soweit 4vision Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Illustratoren, Service-Provider, Datenbankentwickler etc.) lediglich an den Werbetreibenden oder für diesen an den Betreiber der Webseiten vermittelt, haftet 4vision lediglich für eine ordnungsgemäße Auswahl dieser Dritten. Vertragspartner der Dritten wird der Werbetreibende.

Haftung für Inhalte von Webseiten
4vision übernimmt keine Garantien und keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten, auch wenn sie erst über die Webseite, auf der die Werbung gezeigt wurde, erreichbar sind.

Haftung für unverbindliche Informationen und zusätzliche Leistungen
Eine Haftung von 4vision für Empfehlungen, Ratschläge, Hinweise oder ähnliche unverbindliche Handlungen im Rahmen sowie außerhalb des Vertrages, insbesondere hinsichtlich der Verteilung oder Umschichtung von Werbebudgets („unverbindliche Informationen“), ist ausgeschlossen. 4vision übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der unverbindlichen Informationen. Gleiches gilt, sofern über die eigentliche Platzierung der Werbung hinaus zusätzliche Leistungen vom Werbetreibenden gewünscht werden (z.B. eine Auswertung des User-Verhaltens nach Maßgabe von Reportingstandards).

Verjährung
Frist für Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist vorgeschrieben ist.

Beginn der Verjährung
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung oder, falls eine solche nicht stattgefunden hat, mit der vollständigen Erbringung der Leistung.

Höhere Gewalt
Definition
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der vereinbarten Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen 4Vision, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder bei andauernder Behinderung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung von 4Vision für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen.

Beispiele für höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare technische Probleme oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse.

Haftungsausschluss bei Fehlern Dritter
Stornierungen durch Dritte
4Vision haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Stornierungen oder Fehler seitens RTL AdAlliance oder Seven.One Entertainment Group GmbH entstehen. In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung von 4Vision auf die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Leistungen.

Fehler seitens Dritter
Sollte ein Fehler oder eine Verzögerung in der Ausführung des Auftrags durch RTL AdAlliance oder Seven.One Entertainment Group GmbH verursacht werden, haftet 4Vision nur für die von 4Vision direkt erbrachten Leistungen und nicht für die Leistungen oder Versäumnisse dieser Drittanbieter.

Freistellung
Freistellung bei Ansprüchen Dritter

Der Kunde stellt 4Vision von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Informationen gegen 4Vision geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten.

Freistellung bei Vertragsverletzungen
Der Kunde stellt 4Vision von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden entstehen.

Haftung für Kundenmaterialien
4Vision übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Materialien. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherstellung, dass die bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen und für die inhaltliche Richtigkeit der Informationen.

Schadensminderungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Schadensereignisses angemessene Maßnahmen zur Minderung des Schadens zu ergreifen. Die Kosten für die Schadensminderung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Fälligkeit, Vor- und Sicherheitsleistung, Zahlung, Zahlungsverzug

Zahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des vom Werbetreibenden für die Platzierung der gewünschten Werbung zu leistenden Entgelts erfolgt bargeldlos, kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von 4vision.

Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar.

Vorleistung und Sicherheitsleistung
Ungeachtet der Regelungen dieses § 6 ist 4vision berechtigt, eine Vorleistung der in der Höhe feststehenden oder eine angemessene Sicherheitsleistung für in der Höhe nicht feststehende Entgelte zu verlangen. 4vision steht insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu, insbesondere auch hinsichtlich der Freischaltung der Werbemaßnahme.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Gegenüber Ansprüchen von 4vision kann der Werbetreibende nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Werbetreibende kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von 4vision und der Gegenanspruch des Werbetreibenden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Rechnungsprüfung und Einwendungen
Rechnungen sind vom Werbetreibenden stets sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung schriftlich gegenüber 4vision anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die jeweilige Rechnung als vom Werbetreibenden genehmigt. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Einwendung bei 4vision.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

Ordentliche Kündigung
Beide Parteien dürfen den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Stornierung von Werbeaufträgen
Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung bis zum Beginn der Schaltung wird pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 50% des Netto-Auftragswertes berechnet. Bei Zugang der Stornierung nach Schaltungsbeginn sind 4vision 100% des Netto-Auftragswertes zu bezahlen, es sei denn, der Werbetreibende erbringt den Nachweis, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, (ii) Vollstreckungsmaßnahmen gegen die andere Partei ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben werden oder (iii) die andere Partei gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag und/oder den AGB verstößt. Für 4vision besteht ein wichtiger Grund insbesondere auch dann, wenn (i) der Werbetreibende seine Zahlungen einstellt oder sich die Vermögensverhältnisse des Werbetreibenden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern, (ii) sich die Mehrheitsverhältnisse am Werbetreibenden ändern (Change of Control), (iii) der Werbetreibende gegen anwendbare datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt und/oder (iv) der Werbetreibende geistiges Eigentum verletzt.

§ 8 Gefahrübergang und Gewährleistung

Verantwortung für Werbemittel
4vision ist dafür verantwortlich, die Werbemittel ordnungsgemäß an den jeweiligen Betreiber der Webseiten weiterzugeben und sicherzustellen, dass sie korrekt auf dem Werbeplatz angezeigt werden. Das Risiko für die Übermittlung der Werbemittel an 4vision trägt der Werbetreibende.

Nachbesserung bei Mängeln
Falls die Werbemittel nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt oder nicht ordnungsgemäß weitergegeben werden, ist 4vision verpflichtet, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. 4vision wird den Werbetreibenden ggf. über notwendige Änderungen an den Werbemitteln informieren. Verweigert 4vision diese Nachbesserung oder schlägt sie zweimal fehl, kann der Werbetreibende vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ein Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Mängelansprüche und Nacherfüllung
Bei wesentlichen Mängeln leistet 4vision Nacherfüllung, indem entweder eine neue, mangelfreie Leistung bereitgestellt oder der Mangel beseitigt wird. Während der Mängelbeseitigung kann der Werbetreibende keine Vergütungsminderung vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen. Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die der Werbetreibende selbst oder durch Dritte für die Mängelbeseitigung aufgebracht hat, ist ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Werbetreibende die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels erfolgt nur innerhalb der in § 9 AGB festgelegten Grenzen. Weitere Rechte aufgrund werkvertraglicher Mängel bestehen nicht.

Mängelrüge und Untersuchungsobliegenheiten
Mängel, die auf eine nicht ordnungsgemäße Weiterleitung der Werbemittel hindeuten, müssen schriftlich geltend gemacht werden. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche ist, dass der Werbetreibende alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten erfüllt hat. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Erfüllung dieser Pflichten ist die erste Einschaltung oder Bereitstellung auf einer Testseite.

Ausschluss weitergehender Rechte
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind gemäß § 9 AGB ausgeschlossen.

Kosten bei unberechtigter Gewährleistungsanspruchnahme
Falls der Werbetreibende 4vision unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch nimmt, hat der Werbetreibende alle Kosten zu ersetzen, die 4vision im Zusammenhang mit der Überprüfung der erbrachten Leistung und der Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen, sofern der Werbetreibende die unberechtigte Inanspruchnahme zu vertreten hat.

§ 9 Ausdrückliche Garantien des Werbetreibenden und von 4vision

Freistellung

Verantwortung des Werbetreibenden
Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel und deren Platzierung. Der Werbetreibende garantiert, dass er sämtliche Nutzungs- und Schutzrechte an den von ihm bereitgestellten Werbemitteln besitzt, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte sowie sonstige Bild- und Namensrechte. Er sichert zu, dass die Nutzung der Werbemittel und deren Inhalte weder gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Vorschriften noch gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt.

Garantie von 4vision
4vision garantiert, dass die Technologie, die zur Auslieferung der Werbung verwendet wird, keine Urheberrechte, Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Rechte Dritter verletzt. Sollte eine solche Verletzung auftreten, hat 4vision die Wahl, entweder (i) die Technologie so zu ändern oder zu ersetzen, dass keine Rechte mehr verletzt werden, während die vereinbarten Funktionalitäten und Spezifikationen erhalten bleiben, oder (ii) einen Nutzungsrecht für den Werbetreibenden durch Vereinbarung mit dem Rechtsinhaber zu beschaffen. Sollte dies für 4vision wirtschaftlich nicht zumutbar sein, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen.

Freistellung und Kosten
Beide Parteien stellen sich gegenseitig von allen Ansprüchen Dritter und den daraus resultierenden Kosten frei, die auf eine Verletzung der oben genannten Garantien zurückzuführen sind. Eine Freistellung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die freizustellende Partei (i) die Inanspruchnahme unverzüglich mitteilt, (ii) Unterstützung bei der Rechtsverteidigung leistet, insbesondere alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellt, und (iii) der freistellenden Partei das Recht überlässt, die Art und Weise der Rechtsverteidigung zu bestimmen, wobei die berechtigten Interessen der anderen Partei berücksichtigt werden müssen. Anerkenntnisse oder Vergleiche zur Beilegung des Streits bedürfen der Zustimmung der jeweils anderen Partei. Auf Wunsch übernimmt eine von der anderen Partei benannte Rechtsanwaltskanzlei die Rechtsverteidigung. Die Anwaltskosten trägt die freistellende Partei jedoch nur bis zur Höhe der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

§ 10 Verjährung

Verjährungsfrist für Ansprüche
Wenn der Werbetreibende Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen 4vision geltend machen möchte, muss dies innerhalb von 2 Jahren geschehen. Diese Frist beginnt, sobald der Werbetreibende von dem Schaden Kenntnis hat oder hätte haben müssen. Unabhängig davon, wann der Schaden bemerkt wird, verjähren diese Ansprüche spätestens nach 3 Jahren ab dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses.

Ausnahmen von der Verjährung
Diese Verjährungsfristen gelten nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden an Personen oder für Haftungen, die gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz, Nutzungsrecht an Daten

Geheimhaltung von Informationen
Beide Parteien, 4vision und der Werbetreibende, müssen alle Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages erhalten oder die durch den Vertrag bekannt werden (genannt „Vertrauliche Informationen“), geheim halten. Dazu gehören insbesondere technische Details, Geschäftsinformationen, und andere vertrauliche Daten. Die Parteien müssen diese Informationen vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung oder Zerstörung schützen und sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu diesen Informationen haben. Diese Personen müssen ebenfalls zur Wahrung der Geheimhaltung verpflichtet werden.

Ausnahmen von der Geheimhaltung
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren, (ii) ohne Verschulden veröffentlicht wurden oder allgemein bekannt sind, (iii) von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht bereitgestellt wurden, (iv) ausdrücklich freigegeben wurden, (v) unabhängig entwickelt wurden, (vi) ohne Verpflichtungen an Dritte weitergegeben wurden, (vii) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Gerichtsbeschlüsse offen gelegt werden müssen oder (viii) zur Vertragserfüllung an Dritte weitergegeben werden müssen. Die Partei, die eine dieser Ausnahmen geltend macht, muss dies nachweisen.

Rückgabe und Zerstörung von Informationen
Auf Aufforderung müssen beide Parteien alle vertraulichen Informationen, einschließlich Kopien oder elektronische Daten, unverzüglich zurückgeben oder zerstören und schriftlich bestätigen. Ausgenommen sind Informationen, die für gesetzliche Aufbewahrungspflichten benötigt werden oder die durch automatisierte Backups gesichert sind, auf die kein systematischer Zugriff besteht.

Fortdauer der Geheimhaltung
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertrages für weitere 2 Jahre.

Nutzung zu Marketingzwecken
4vision darf die Zusammenarbeit mit dem Werbetreibenden für Marketingzwecke nutzen, z.B. in Referenzmaterialien oder auf der eigenen Website. Dabei kann 4vision auch den Firmennamen und Markenauftritte des Werbetreibenden verwenden.

Abstimmung von Veröffentlichungen
Alle anderen Veröffentlichungen oder Pressemitteilungen, die über § 12.5 hinausgehen, müssen vor der Veröffentlichung mit dem Werbetreibenden abgestimmt werden.

Datenschutz
Beide Parteien müssen alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Der Werbetreibende muss sicherstellen, dass 4vision alle für den Datenschutz relevanten Informationen erhält. Zugangsdaten müssen sicher aufbewahrt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Falle eines Verdachts auf unbefugten Zugang zu diesen Daten muss der Werbetreibende 4vision sofort informieren.

Nutzungsrecht an Daten
Während der Vertragslaufzeit gewährt der Werbetreibende 4vision das nicht-exklusive und übertragbare Recht, die bereitgestellten Daten für die Vertragsdurchführung zu nutzen. Zudem erhält 4vision das Recht, während des Vertragszeitraums erhobene Daten anonymisiert zu nutzen.

Datenlöschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrages ist 4vision berechtigt, alle bereitgestellten und während des Vertrages gesammelten Daten ohne Vorankündigung zu löschen.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist Karlsruhe. Das bedeutet, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen, Zahlungen und Lieferungen in Karlsruhe zu erbringen sind. Im Falle von Streitigkeiten über die Erfüllung der vertraglichen Pflichten wird Karlsruhe als der Ort betrachtet, an dem diese Verpflichtungen erfüllt werden müssen.

Gerichtsstand
Für alle rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, ist ausschließlich das Gericht in Karlsruhe zuständig, soweit dies rechtlich zulässig ist. Dies bedeutet, dass alle Streitigkeiten und Klagen, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit in Verbindung stehen, vor den Gerichten in Karlsruhe verhandelt werden. Sollte das Gesetz andere zwingende Gerichtsstände vorsehen, bleibt der Gerichtsstand in Karlsruhe vorrangig, soweit dies rechtlich möglich ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

Geltung der AGB und Änderungen
Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 4Vision behält sich das Recht vor, die AGB für zukünftige Geschäfte jederzeit zu ändern. Im Falle von Änderungen werden diese dem Werbetreibenden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Werbetreibende nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt. 4Vision wird bei der Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hinweisen. Bei einem fristgerechten Widerspruch wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgeführt. Das Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrages bleibt davon unberührt.

Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Werbetreibende ist nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag und diesen AGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 4Vision ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder abzutreten. 4Vision hingegen ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG zu übertragen oder abzutreten.

Abtretung und Zurückbehaltungsrechte
Der Werbetreibende kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354a HGB – nicht an Dritte abtreten. Zudem hat der Werbetreibende – gleich aus welchem Rechtsgrund – kein Zurückbehaltungsrecht an vertraulichen Informationen und/oder sonstigen im Eigentum von 4Vision stehenden Gegenständen.

Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Karlsruhe, letzte Aktualisierung: 04.08.2024

4Vision GbR, Niklas Baumgärtner und Vojo Markovic
Jahnstraße 31
76689 Karlsdorf-Neuthard

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